Diese steht bei uns an erster Stelle. Von der Idee bis zur finalen Umsetzung begleiten wir Ihr Windkraftprojekt. Das beinhaltet u.a. die intensive Kommunikation mit den betreffenden Landeigentümern, umliegenden Bürgern und Kommunen ein. iTerra Wind setzt sich vor Ort mit Ihnen an einen Tisch, um den Projektverlauf gemeinsam mit Ihnen zu planen. Nur so kann ein Projekt erfolgreich und für alle zufriedenstellend durchgeführt werden.
Denn eine gute Planung ist das halbe Leben. Eine Vielzahl der in Schleswig-Holstein erteilten Zuschläge trägt unsere Handschrift und zeugen von unserem reichen Wissensschatz und unserem Knowhow. Von der Sicherung der Grundstücke, Errichtung von Gesellschaften, Kommunikation auf Behördenebene, Einholung von Gutachten/Genehmigungen, Verhandlungen mit den Herstellern, bis zur endgültigen Errichtung Ihres Windparks – alles in einer Hand und immer gemeinsam mit Ihnen! Sie sind nicht allein! Mit Rat und Tat stehen wir Ihnen zur Seite, geben Vorschläge und begleiten Sie mit unserem kompetenten Team auch während der Bauphase, damit Sie schnell an Ihr Ziel kommen: Ihr eigener Windpark!
Unabhängig von einer bundesweit gesetzlich vorgesehenen Realisierungsfrist zur Nachrüstung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung muss der Betreiber einer Windenergieanlage diese Änderung bei seiner zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen und eine Genehmigung erlangen.
Je nach Bundesland sind Anträge nach § 15 (Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen) oder § 16 (Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen) Bundes-Immissionsschutzgesetz zu stellen.
Die iTerra Wind GmbH & Co. KG kann Sie bei der Beantragung unterstützen, auch wenn Sie sich noch nicht für ein bestimmtes System entschieden haben.
Testen Sie uns!
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Festpreisangebot.
iTerra Wind – iTerra GmbH