Unabhängig von einer bundesweit gesetzlich vorgesehenen Realisierungsfrist zur Nachrüstung einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung muss der Betreiber einer Windenergieanlage diese Änderung bei seiner zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen und eine Genehmigung erlangen.
Je nach Bundesland sind Anträge nach § 15 (Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen) oder § 16 (Wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen) Bundes-Immissionsschutzgesetz zu stellen.
Die iTerra Wind GmbH & Co. KG kann Sie bei der Beantragung unterstützen, auch wenn Sie sich noch nicht für ein bestimmtes System entschieden haben.
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